4. 4.1. Den Einspracheentscheid vom 29. Juli 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 haben A. und B. mit Rekurs vom 18. September 2019 (Postaufgabe unbekannt, Eingang beim Spezialverwaltungsgericht am 20. September 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende Anträge: " 1. Auf den Rekurs sei einzutreten. 2. Es sei auf die Aufrechnung als Einkommen der Lizenzzahlungen von CHF 502'812 im Jahr 2012 zu verzichten. 3. Es sei als Einkommen CHF 39'060 aus den Tätigkeiten der E. aufzurechnen.