3.2. Mit Entscheid vom 29. Juli 2019 (Zustellung am 21. August 2019) wies die Steuerkommission Q. die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 ab. Sie beliess das steuerbare Einkommen bei CHF 457'400.00, qualifizierte vom aufgerechneten Betrag von CHF 357'052.00 einen Teilbetrag von CHF 307'000.00 aber nicht mehr als Beteiligungsertrag, sondern als gewöhnliches Einkommen.