3. 3.1. Mit Entscheid vom 29. Juli 2019 (Zustellung am 21. August 2019) wies die Steuerkommission Q. die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 ab. Sie beliess das steuerbare Einkommen bei CHF 579'000.00, qualifizierte den aufgerechneten Betrag von CHF 502'812.00 aber nicht mehr als Beteiligungsertrag, sondern als gewöhnliches Einkommen.