2.5. Mit Schreiben vom 30. April 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 stellte das Gemeindesteueramt Q. A. und B. eine reformatio in peius in Aussicht. Dabei wurde ein bisher als Beteiligungsertrag qualifizierter Betrag von CHF 307'000.00 neu als gewöhnliches Einkommen erfasst. A. und B. wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. 2.6. Mit Schreiben vom 28. Mai 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 2013 haben A. und B. zur angedrohten reformatio in peius Stellung nehmen lassen.