2.4. Mit Schreiben vom 30. April 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 stellte das Gemeindesteueramt Q. A. und B. eine reformatio in peius in Aussicht. Dabei wurde der bisher als Beteiligungsertrag qualifizierte Betrag von CHF 502'000.00 (richtig: CHF 502'812.00) neu als gewöhnliches Einkommen erfasst. A. und B. wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. -3-