2.3. Gegen die Verfügung vom 15. April 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 liessen A. und B. mit Schreiben vom 29. April 2019 Einsprache erheben. Sie beantragten unter anderem, es sei auf die Aufrechnung einer geldwerten Leistung im Umfang von CHF 307'000.00 zu verzichten.