2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. Dezember 2018 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 liessen A. und B. mit Schreiben vom 9. Januar 2019 Einsprache erheben. Sie beantragten unter anderem, es sei auf die Aufrechnung von CHF 502'812.00 aus geldwerter Leistung zu verzichten und es seien CHF 39'060.00 als Einkommen aufzurechnen. 2.2. Am 2. April 2019 fand eine Einspracheverhandlung betreffend Kantonsund Gemeindesteuern 2012 statt.