1.2. Mit Verfügung vom 15. April 2019 hat die Steuerkommission Q. A. und B. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 457'400.00 (davon CHF 357'000.00 qualifizierter Beteiligungsertrag) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden in Abweichung von der Selbstdeklaration CHF 357'052.00 als Beteiligungsertrag aufgerechnet.