1. 1.1. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 hat die Steuerkommission Q. A. und B. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 579'000.00 (davon CHF 502'800.00 qualifizierter Beteiligungsertrag) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden in Abweichung von der Selbstdeklaration CHF 502'812.00 als Beteiligungsertrag aufgerechnet.