Bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 wird der Betrag richterlich auf CHF 2'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt und Auslagen) festgesetzt. Dieser Betrag ist auf die beiden Parallelverfahren nach jeweiligem Streitwert (vorliegend - 11 - CHF 20'500.00 zu CHF 4'700.00, also 80% : 20%) aufzuteilen. Somit wird dem Rekurrenten im vorliegenden Verfahren eine Entschädigung von CHF 1'600.00 (inkl. 7.7 % MWSt und Auslagen) vergütet. - 12 - Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung des Rekurses wird die Nachsteuerverfügung vom 8. Mai 2019 und der Einspracheentscheid vom 21. August 2019 ersatzlos aufgehoben.