Gemäss Leistungsblatt des Vertreters sind für die parallel geführten Nachsteuerverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 bis 2015 (3-RV.2019.160) und Direkte Bundessteuern 2001 bis 2015 (3-BB.2019.19) insgesamt Kosten von CHF 3'125.00 für Beratung und Betreuung angefallen. Der dem Rekurrenten in Rechnung gestellte Betrag beläuft sich hingegen auf lediglich CHF 2'154.00. Der Aufwand für die vorliegenden Verfahren (Leistungen ab 9. September 2019) beläuft sich gemäss Auflistung des Vertreters auf 7.45 Stunden. Bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 wird der Betrag richterlich auf CHF 2'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt und Auslagen) festgesetzt.