Ergänzend zur Steuererklärung 2012 forderte das RStA zusätzliche Unterlagen ein. Das Aktenergänzungsschreiben verlangte den Nachweis der ausgerichteten Alimente an den geschiedenen Ehegatten und die Kinder im Jahr 2012 von CHF 106'044.00. Für die Steuererklärungen 2013 bis 2014 wurde in den Schreiben betreffend Aktenergänzung analog dem Steuerveranlagungsverfahren 2011 kein Zahlungsnachweis eingefordert. Für das Steuerjahr 2016 erfolgte keine Aktenergänzung mehr.