Frau C. hat dafür monatliche Mietzinszahlungen von CHF 1'382.00 (entspricht dem Eigenmietwert) an den Rekurrenten (Ziffer 2.4 des Scheidungsurteils) zu leisten. Ziffer 2.8 des Scheidungsurteils lautet wie folgt: "2.8 Zahlungsmodalitäten der Unterhaltsbeiträge: A. zieht von den oben genannten Unterhaltsbeiträgen (Ziff. 2.5 und 2.6) vorab den Betrag für die ihm zustehende Miete ab (vgl. Ziff. 2.4). Den Restbetrag überweist er auf das Konto von C.. Die Unterhaltsbeiträge sind erstmals ab dem 1. November 2011 geschuldet und jeweils ab Fälligkeit zu 5% verzinslich."