4. 4.1. Der Rekurrent hat sich im Oktober 2011 scheiden lassen. Gemäss Scheidungsurteil vom 27. Oktober 2011 ist er verpflichtet, monatliche Unterhaltszahlungen von CHF 600.00 an seine geschiedene Frau sowie von je CHF 1'380.00 plus Kinderzulagen an seine vier Kinder zu bezahlen (Ziffer 2.5 f. des Scheidungsurteils). Im Scheidungsurteil wurde zudem festgehalten, dass Frau C. zusätzlich ein Wohnrecht in der im Eigentum des Rekurrenten stehenden Liegenschaft (Einfamilienhaus B, R.) erhält. Frau C. hat dafür monatliche Mietzinszahlungen von CHF 1'382.00 (entspricht dem Eigenmietwert) an den Rekurrenten (Ziffer 2.4 des Scheidungsurteils) zu leisten.