1. 1.1. Gestützt auf eine Meldung des Regio Steueramtes Q. (nachfolgend: RStA), wonach Mieteinkünfte in den Jahren 2011 bis 2015 neben dem Eigenmietwert auch als Alimentenzahlungen geltend gemacht worden seien, eröffnete das Steueramt des Kantons Aargau, Sektion Rechtsdienst, Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), mit Schreiben vom 15. Januar 2019 ein Nachsteuerverfahren. A. wurde aufgefordert, bis zum 15. Februar 2019 verschiedene Angaben und Unterlagen einzureichen. Gleichzeitig wurde ihm die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. 1.2. Innert Frist reichte A. eine Stellungnahme ein.