3.3. Für die Beurteilung der streitigen Frage, ob bei der Rekurrentin bzw. Beschwerdeführerin für die Steuerjahre 2012 - 2015 eine Revision vorzunehmen ist, ist das Bundesgerichtsurteil vom 14. April 2022 (2C_597/2019) heranzuziehen. Darin wird das Folgende ausgeführt: