2. 2.1. C. betrieb in den vorliegend massgeblichen Jahren an der X-Strasse 8 in Q. eine Arztpraxis in der Form einer Einzelunternehmung, in welcher er auch ärztliche Fahreignungsabklärungen durchführte. Die dadurch erzielten Erträge wurden jeweils Ende Jahr in die am 10. April 2012 gegründete A. AG umgebucht. Den Verfügungen der A. AG für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkten Bundessteuern 2012 - 2015 liegen die folgenden Einnahmen aus Fahreignungsabklärungen zu Grunde: Jahr Betrag in CHF 2012 64'620.00 2013 72'570.00 2014 77'755.00 2015 71'641.00