2. Mit Schreiben vom 15. Juni 2018 beantragte die Vertreterin der A. AG zwecks Vermeidung einer Doppelbesteuerung Gegenberichtigungen der Veranlagungen der A. AG im Umfang der bei der Einzelunternehmung Dr. C. vorgenommenen Aufrechnungen betreffend die bei der A. AG unter "Dienstleistungen" verbuchten Einnahmen für ärztliche Untersuchungen. Das Kantonale Steueramt, Sektion juristische Personen, betrachtete dieses Schreiben als Gesuch um Revision. 3. 3.1. Mit Entscheid vom 4. Februar 2019 wies das Kantonale Steueramt, Sektion juristische Personen, die Revision für die Kantons- und Gemeindesteuern und die direkte Bundessteuer 2012 ab. -4-