CHF 525'367.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen Einnahmen für ärztliche Untersuchungen von CHF 77'755.00 zu Grunde. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 1.6. Mit Verfügung vom 6. Februar 2017 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt, Sektion juristische Personen, für die direkte Bundessteuer 2014 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 12'615.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen Einnahmen für ärztliche Untersuchungen von CHF 77'755.00 zu Grunde. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.