1.3. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2015 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt, Sektion juristische Personen, für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 36'375.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 453'168.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen Einnahmen für ärztliche Untersuchungen von CHF 72'570.00 zu Grunde. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.