1. 1.1. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2015 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt, Sektion juristische Personen, für die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 (ab 10. April) zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 31'207.00 (satzbestimmender Reingewinn: CHF 43'044.00) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 414'222.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen Einnahmen für ärztliche Untersuchungen von CHF 64'620.00 zu Grunde. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.