7.2. Der Rekurs betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014 ist teilweise gutzuheissen und die Hinzurechnung von im VAV abgerechneten Einkünften zum ordentlichen Einkommen ist von CHF 74'760.00 um CHF 6'563.00 auf CHF 68'197.00 zu reduzieren. Das satzbestimmende Einkommen reduziert sich damit von CHF 482'324.00 um CHF 6'563.00 auf CHF 475'761.00. Damit ist eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.