6. Die Aufrechnung von CHF 74'760.00 im Jahr 2014 ist um gerundet CHF 6'563.00 (CHF 7'000.00 ./. CHF 437.50) auf CHF 68'197.00 zu korrigieren. Der Steuererklärung 2014 ist zu entnehmen, dass es sich beim Nachweis über abgerechnete Quellensteuern betreffend die H. AG um das - 18 - Beitragsjahr 2013 handelt. Der Rekurrent hat nachgewiesen, dass er diesen Betrag irrtümlich deklarierte. 7. 7.1. Damit erweist sich der Rekurs betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 als unbegründet und ist abzuweisen.