Auffällig ist auch, dass keine der genannten Gesellschaften ausweislich der Akten eine operative Tätigkeit aufweist, obwohl ihr jeweiliger Zweck dies vermuten lässt. Die F. AG, die G. AG und die H. AG hatten ihre Adresse am selben Ort wie die Q. AG. Die D. AG, die E. AG und die B. AG weisen dieselbe Adresse in X. auf, was die Vermutung nahelegt, dass es sich hierbei um reine Domizilgesellschaften handelt.