Die Pensen betrugen gemäss den eingereichten Lohnabrechnungen etwa 5 % bis 10 %. Alle Pensen zusammengerechnet ergeben 63 % für Verwaltungsratsmandate, berücksichtig man zusätzlich noch die Angabe in der Steuererklärung 2013, wonach das Pensum bei der H. 20 % betrug. Im Jahr 2014 betrug das Pensum gemäss den Angaben in der Steuerklärung 2014 65 %. Gemäss Lohnausweis der Q. AG betrug das Pensum des Rekurrenten sowohl im Jahr 2013 wie auch im Jahr 2014 40 %. Vergleicht man zudem den Verdienst als Selbständigerwerbender mit den übrigen Einkommen, entspricht dieser in etwa einem 50 % Pensum. Summa summarum hätte der Rekurrent im Jahr 2013 wie auch im Jahr 2014 etwa 150 % gearbeitet.