dasselbe bei der D. AG und G. AG, wo er seit 16. Juli 2009 respektive 12. November 2009 Verwaltungsratspräsident war und erst im folgenden Jahr einen minimalen Lohn erhielt, der sich wiederum im darauffolgenden Jahr verzwölffachte. Auch die Entschädigung bei der H. AG hat sich im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2009 fast vervierfacht. Die B. AG und E. AG waren vor 2009 Kommanditgesellschaften mit dem Rekurrenten als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Auch dort erhielt er 2010 jeweils nur eine geringe Entschädigung, welche sich wiederum spätestens 2012 verzwölffachte. Die Pensen betrugen gemäss den eingereichten Lohnabrechnungen etwa 5 % bis 10 %.