Bei der Steuerumgehung findet eine Sachverhaltsfiktion statt, wobei der zivilrechtliche Sachverhalt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet wird. Beim Steuerumgehungsvorbehalt handelt es sich dogmatisch betrachtet um einen Notbehelf, der es dem Rechtsanwender ermöglicht, ein missbräuchliches Verhalten zu verwerfen und vom Auslegungsergebnis abzuweichen, weil bei der Sachverhaltsgestaltung qualifiziert unlautere Mittel eingesetzt wurden. Mit der gewählten Rechtsgestaltung wird im Ergebnis im Lichte des infrage stehenden Steuergesetzes ein missbräuchlicher Subsumtionsvorschlag gemacht. Entsprechende Sachverhaltsgestaltungen werden steuerrechtlich als Rechtsmissbrauch be-