5.3.1. In der Botschaft zum BGSA hatte der Bundesrat (bloss) administrative Vereinfachungen bei den Sozialversicherungen für geringfügige unselbstständige Erwerbstätigkeiten vorgeschlagen (vgl. BBl 2002 S. 3605 ff. 3613). Erst in den parlamentarischen Beratungen beschloss der Nationalrat die Einführung einer Quellensteuer, welche der Arbeitgeber an die AHV-Ausgleichskasse bezahlen und welche die Einkommenssteuerpflicht des Arbeitnehmers abgelten sollte.