6. A. liess eine Replik erstatten. 7. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2022 wurde A. aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht weitere Unterlagen einzureichen. 8. Mit Schreiben vom 29. November 2022 und 30. November 2022 liess A. aufforderungsgemäss weitere Unterlagen einreichen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 und 2014. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).