"1. Materiell: Die nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechneten Nettoeinkommen im Jahre 2013 von Fr. 94'822.50 (= Total 6 Pos. gem. Veranlagungsverfügung 2013) und im Jahre 2014 von Fr. 74'760 (= Total 5 Pos. gem. Veranlagungsverfügung 2014) seien nicht im ordentlichen Verfahren zu besteuern.