2. Die Verfahrenskosten, werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 3'000.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung