Es bestehe dafür keine Aufbewahrungspflicht. Dieser Umstand sei bei der Schätzung des KStA GS nicht berücksichtigt worden. Unzutreffend seien für das Bauland CHF 271'400.00 anstelle der von den Rekurrenten bezahlten -9- CHF 224'250.00 eingesetzt worden. Vom geschätzten Marktwert der Liegenschaft seien somit mindestens CHF 323'000.00 abzuziehen. Es resultiere ein Verkehrswert von CHF 739'000.00. Die Differenz zwischen dem massgeblichen Wert von CHF 744'000.00 und den anrechenbaren Leistungen betrage lediglich CHF 5'000.00.