Darin seien nicht sämtliche Aufwendungen enthalten gewesen. Der Rekurrent habe während 6 Jahren bis zur Vollendung bzw. Schätzung des Hauses – teilweise mit Unterstützung von Bekannten – Eigenleistungen von CHF 160'000.00 erbracht. Darüber hinaus hätten die Rekurrenten weitere Spesen und Barauslagen im Betrag von CHF 76'557.25 bezahlt. Zu berücksichtigen sei weiter, dass sämtliche Platten und gewisse teure Sanitäranlagen/Armaturen zu günstigen Preisen aus dem Ausland bezogen wurden. Den Rekurrenten könne nicht angelastet werden, dass über das GU-Konto privat bezahlte Rechnungen mit geringeren Beträgen nicht aufbewahrt worden seien. Es bestehe dafür keine Aufbewahrungspflicht.