Aus verschiedenen Freizügigkeitsguthaben seien bis zum "31. Dezember 2018" CHF 140'134.64 und aus einer Darlehensrückzahlung von CHF 50'000.00 per Valuta "1. Oktober 2019" auf das Anlagekonto bei der F. Bank geflossen. Diesen Betrag hätten die Rekurrenten per 3. September 2010 der E. AG als Generalunternehmerin als erste Anzahlung überwiesen. Damit seien die für die Kreditierung durch die F. Bank notwendigen Eigenmittel aufgebracht worden. Vom 3. September 2010 bis zum 18. Januar 2012 seien von den Rekurrenten CHF 514'848.80 aufgebraucht worden. Darin seien nicht sämtliche Aufwendungen enthalten gewesen.