Ohnehin könne nicht auf die vom KStA GS erstellte Verkehrswertschätzung vom 4. Dezember 2017 abgestellt werden, da es sich dabei um eine Parteibehauptung handle. Der ermittelte Verkehrswert von CHF 1'067'000.00 gelte nur als Richtwert. Mit den von der F. Bank gewährten Hypotheken von zusammen CHF 602'000.00, den Eigenleistungen von CHF 50'000.00 sowie Eigenmitteln von CHF 210'000.00 sei der Hausbau finanzierbar gewesen. Aus verschiedenen Freizügigkeitsguthaben seien bis zum "31. Dezember 2018" CHF 140'134.64 und aus einer Darlehensrückzahlung von CHF 50'000.00 per Valuta "1. Oktober 2019" auf das Anlagekonto bei der F. Bank geflossen.