3.3. Im Einspracheentscheid wurde zur Begründung ausgeführt, die mit dem Bau des Einfamilienhauses beauftragte E. AG sei im Jahr 2009 gegründet worden. Die Söhne der Rekurrenten seien Mitglieder des Verwaltungsrates gewesen. Der Rekurrent selbst habe im Jahr 2011 in einem geringen Pensum für die E. AG gearbeitet. Dem Werkvertrag zwischen der E. AG und den Rekurrenten sei ein Preis von CHF 525'750.00 zu entnehmen. Demgegenüber habe die AGV den Versicherungswert auf CHF 837'000.00 festgesetzt. Auch der steuerliche Bauwert gemäss Schätzung des KStA GS zeige mit CHF 985'270.00 einen massiv höheren Wert. Die Aufrechnung sei gestützt auf die im Veranlagungsverfahren eingeforderten Unterlagen,