3.2.4. Mit Schreiben vom 2. März 2017 wurde den Rekurrenten ein Einschätzungsvorschlag mit einer geldwerten Leistung von CHF 140'000.00 unterbreitet. Am 10. September 2018 wurde den Rekurrenten die Reduktion der geldwerten Leistung von CHF 322'151.00 auf CHF 186'627.00 erneut angezeigt. Es wurde ausgeführt, dass dieser Betrag "entgegenkommenderweise" auf CHF 140'000.00 reduziert werden könne. Dabei wurde auf die Verkehrswertschätzung des KStA GS vom 4. Dezember 2017 mit einem Marktwert von CHF 1'067'000.00 verwiesen. 3.2.5. An der Einspracheverhandlung wurde an der Einsprache und am vollumfänglichen Verzicht auf eine Besteuerung einer geldwerten Leistung festgehalten.