3.1.2. Im Veranlagungsverfahren wurden CHF 322'151.00 als geldwerte Leistungen zum Einkommen der Rekurrenten aus unselbständiger Erwerbstätigkeit hinzugerechnet. Dabei wurde vom von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geschätzten Versicherungswert (ohne Land) von CHF 837'000.00 ausgegangen. Davon wurden die mit Bankbelegen nachgewiesenen Zahlungen an die E. AG von CHF 514'849.00 in Abzug gebracht. Damit wurde davon ausgegangen, dass die Rekurrenten von der E. AG, eine von den Söhnen der Rekurrenten beherrschten Unternehmung, mit der unterpreislichen Verrechnung von baugewerblichen Leistungen im Umfang von CHF 322'151.00 begünstigt worden seien.