3. 3.1. 3.1.1. Das Gemeindesteueramt Q. erstellte im Veranlagungsverfahren vorerst einen Vermögensvergleich. Dieser wurde den Rekurrenten mit Schreiben vom 15. Februar 2013 zugestellt mit der Möglichkeit, die Differenz zu erklären und belegmässig nachzuweisen. In der Folge teilte der Leiter des Gemeindesteueramtes Q. dem Vertreter der Rekurrenten im Einspracheverfahren mit, "dass die Einreichung der Rechnungen, welche von der E. AG und der G. GmbH ausgestellt wurden, sinnvoll ist" (E-Mail vom 5. März 2013). In der Folge wurden Unterlagen – insbesondere der Werkvertrag mit der E. AG und Bankbelege – eingereicht (vgl. Einsprache, S. 3, Ziff. II.1.).