6. Den Einspracheentscheid vom 25. Oktober 2018 (Zustellung am 22. November 2018) haben A. und B. mit Beschwerde (recte: Rekurs) vom 11. Januar 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen mit den "I. Anträgen 1. Es sei der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom '2. März 2017' (recte 21. November 2018) bezüglich steuerbares Einkommen (bezeichnet als: geldwerte Leistungen Neubau EFH) gänzlich aufzuheben und das steuerbare Einkommen – wie das steuerbare Vermögen – auf CHF 0.00 festzulegen. -3-