3. Das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion Grundstückschätzung (GS,) erstellte für die Liegenschaft Einfamilienhaus C in Q. die Verkehrswertschätzung vom 4. Dezember 2017. 4. Am 25. Oktober 2018 fand eine Einspracheverhandlung statt. 5. Mit Entscheid vom "2. März 2018" (Versand am 21. November 2018) hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Dabei wurden die geldwerten Leistungen als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 161'609.00 herabgesetzt und das steuerbare Einkommen auf CHF 252'073.00 reduziert.