Allenfalls wird in den Folgeperioden der Privatanteil des Rekurrenten bezüglich Nutzung des Geschäftsfahrzeugs durch das Kantonale Steueramt zu überprüfen sein. 9.7. Vorliegend ist von der jährlichen Fahrtleistung von 12'693 km die private Fahrleistung von 8'500 km in Abzug zu bringen. Es verbleiben somit 4'193 km für den Arbeitsweg. Dies entspricht unter Berücksichtigung der schnellsten Route (Erw. 8.3.6.) 31 Arbeitstagen (4'193 / 2 x 67.5 km).