Mit Replik vom 11. Oktober 2019 hielten die Rekurrenten am Arbeitsweg von total 7'670 km (59 Tage x 65 km x 2) fest. Zudem trage das Firmenfahrzeug des Rekurrenten, entgegen der Aussage des Gemeindesteueramtes Q. weder eine Beschriftung noch ein Logo. Die Hauptleistung der Privatfahrten sei durch das Firmenfahrzeug des Rekurrenten geleistet worden.