3.2. Die Steuerkommission Q. gewährte der Rekurrentin Fahrtkosten von CHF 2'912.00 (32 x 2 x 65 km à CHF 0.70). Sie nahm eine private Fahrleistung mit dem Auto von 8'500 km an. Abzüglich dieser privaten Fahrleistung pro Jahr resultiere bei einer Gesamtfahrleistung von 12'703 km lediglich ein -5- möglicher Arbeitsweg von 4'203 km. Für die übrigen Arbeitstage wurden die Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (CHF 3'276.00) sowie dem Velo (CHF 700.00) zum Abzug zugelassen.