9.7. Vorliegend ist von der jährlichen Fahrtleistung von 12'713 km die private Fahrleistung von 8'500 km in Abzug zu bringen. Es verbleiben somit 4'213 km für den Arbeitsweg. Dies entspricht unter Berücksichtigung der schnellsten Route (Erw. 8.3.6.) rund 32 Arbeitstagen (4'213 / 2 x 67.5 km). 10. Zusammenfassend sind die abziehbaren Fahrtkosten mit dem Auto auf rund CHF 3'024.00 (32 x 2 x 67.5 x 0.70) festzusetzen. Zusätzlich sind die im Veranlagungsverfahren gewährten Kosten für den öffentlichen Verkehr von CHF 3'276.00 sowie der Pauschalabzug für das Velo von CHF 700.00 unverändert zu lassen.