9.4.2. In der Stellungnahme vom 15. Oktober 2020 liess die Rekurrentin behaupten, dass sich die Differenz zwischen der festgestellten Fahrleistung von 12'713 km und dem theoretischen Arbeitsweg nur damit erklären lasse, dass sie an weniger als den deklarierten 132 Arbeitstagen an den Arbeitsort gependelt sei. Da die Einsatzpläne 2015 seitens der Arbeitgeberin nicht mehr verfügbar seien, könne die Anzahl der effektiv geleisteten Arbeitstage nicht mehr nachvollzogen werden. - 18 -