4.2. Entgegen der Auffassung der Rekurrenten konnte die Steuerkommission Q. die deklarierten Fahrtkosten der Rekurrentin überprüfen, auch wenn in früheren Veranlagungen anders entschieden wurde. Veranlagungsverfügungen, die auf einer unzutreffenden Rechtsauffassung beruhen, stellen -6-