4. 4.1. Im Schreiben vom 15. Oktober 2020 machen die Rekurrenten geltend, dass im Rahmen des Einspracheverfahrens betreffend Steuerperiode 2005 mit dem Gemeindesteueramt S. die Wegstrecke auf 56.9 km und die Anzahl Tage auf 132 festgelegt worden sei. Die definitive Steuerveranlagung 2009 des Gemeindesteueramts S. dokumentiere dies. Das Steueramt Q. habe für die definitive Steuerveranlagung 2011 die gleichen Ansätze übernommen. Sinngemäss wird damit geltend gemacht, die Steuerbehörden seien an ihr bisheriges Handeln gebunden.