1. Mit Verfügung vom 25. Januar 2019 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2015 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 210'400.00 veranlagt. Dabei wurden unter anderem die als Berufsauslagen von B. deklarierten Autokosten von CHF 10'511.00 gestrichen und stattdessen die Kosten für den öffentlichen Verkehr von CHF 3'276.00 sowie die Pauschale für ein Velo von CHF 700.00 gewährt. 2. Gegen die Verfügung vom 25. Januar 2019 liessen A. und B. mit Schreiben vom 22. Februar 2019 Einsprache erheben. Sie beantragten die Kosten für den Arbeitsweg seien von insgesamt CHF 3'976.00 auf CHF 10'511.00 zu erhöhen.