fest, dass sie den Vorwurf die Buchführung sei mangelhaft und nicht nachvollziehbar, aus dem Schreiben zum ersten Mal gehört hätten. Die Rekurrenten mussten seit 8 Jahren eine Buchhaltung der Steuererklärung beilegen. Dennoch behaupten sie, nicht zu wissen, in welcher Form sie dem Gemeindesteueramt eine ordnungsgemässe Buchhaltung einzureichen haben. Diese Behauptung wird denn auch klar durch die Akten widerlegt: